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# Annex 1: Rechtlicher Rahmen

IT-Notfallpläne sind nach der Datenschutz-Grundverordnung ([DSGVO](https://dejure.org/gesetze/DSGVO)) erforderlich, weil sie einen zentralen Bestandteil der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten nach Art. 32 DSGVO darstellen.

Gemäß [Art. 32 DSGVO](https://dejure.org/gesetze/DSGVO/32.html) sind Verantwortliche verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:

* die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen,
* die Fähigkeit, die Verfügbarkeit personenbezogener Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen
* ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung zu implementieren

In einem IT-Notfallplan können klare Abläufe für den Fall von Störungen, Datenpannen oder Cyberangriffen zusammengefasst werden.

Er dient dazu:

* die Auswirkungen auf personenbezogene Daten zu minimieren,
* in Ergänzung mit bestehenden Prozessen die Meldepflichten nach [Art. 33](https://dejure.org/gesetze/DSGVO/33.html) und [34 DSGVO](https://dejure.org/gesetze/DSGVO/34.html) fristgerecht erfüllen zu können und insbesondere die Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen vorzubereiten und die ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren
* die Wiederherstellung der Datenverfügbarkeit sicherzustellen,
* die Rechenschaftspflicht nach [Art. 5 Abs. 2 DSGVO](https://dejure.org/gesetze/DSGVO/5.html) zu erfüllen

Die DSGVO verlangt einen Nachweis, dass geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen wurden. Ein dokumentierter und getesteter IT-Notfallplan kann als ein solcher Nachweis angesehen werden.

Ein wirksamer IT-Notfallplan muss folglich regelmäßig überprüft, getestet und aktualisiert werden, damit er im Ernstfall funktioniert und den aktuellen Bedrohungslagen entspricht.

Ein dokumentierter und getesteter IT‑Notfallplan dient zugleich der Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach [Art. 5 Abs. 2 DSGVO](https://dejure.org/gesetze/DSGVO/5.html), da er nachweist, dass geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung implementiert wurden.

Über die datenschutzrechtlichen Anforderungen hinaus ergeben sich entsprechende Verpflichtungen auch aus allgemeinen Sorgfalts- und Organisationspflichten. Insbesondere kann ein fehlendes oder unzureichendes Notfallmanagement haftungsrechtliche Risiken begründen, etwa im Hinblick auf die Einhaltung vertraglicher Pflichten oder berufsrechtlicher Anforderungen.

Für Kanzleien besteht insoweit ein besonderes Spannungsverhältnis zwischen den datenschutzrechtlichen Pflichten und der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht ([§ 43a BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html), [§ 203 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html)). Nach überwiegender Auffassung sind die Pflichten der DSGVO jedoch grundsätzlich zu erfüllen, wobei die konkreten Meldungen möglichst datensparsam auszugestalten sind.


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